Kulturelle Bildung in NRW - eine Übersicht

Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über Strukturen, Förderprogramme, Wettbewerbe und Fortbildungen der kulturellen Bildung in NRW.

Strukturen

Der Rahmen

Seit vielen Jahren ist die kulturelle Bildung in NRW ein jugend-, kultur- und bildungspolitisches Schwerpunktthema.

Partei- und ressortübergreifend wurde dafür gesorgt, dass die Entwicklung kultureller Bildung nicht abbricht. Strukturen und Programme konnten sich kontinuierlich weiterentwickeln. Auf ministerieller Ebene existiert eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe "kultureller Bildung", in der die Maßnahmen der einzelnen Häuser abgestimmt werden.

Beteiligt sind aktuell folgende Ministerien:

  • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW (MKJFGFI)
  • Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW)
  • Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB)

MKJFGFI, MKW und MSB sind außerdem Träger der Arbeitsstelle "Kulturelle Bildung NRW“.

Wer sind die zentralen Akteure der Förderung der Kulturellen Bildung?

MKW, MKJFGFI und MSB sind Träger der wichtigsten Landesprogramme im Bereich der Kulturellen Bildung (s.u.). Sie fördern entsprechende Institutionen, landesweite Fachstrukturen, Modellvorhaben und Projekte.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Stiftungen, die dieses Praxisfeld projektbezogen finanziell unterstützen.

Landesweit fördern auch die Kommunen die Einrichtungen und Akteure der kulturellen Bildung (institutionelle Förderung und Projektförderung).

Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW

Die Arbeitsstelle "Kulturelle Bildung NRW" ist eine gemeinsame Einrichtung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW, des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW, sowie der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW.

Die Arbeitsstelle unterstützt diese Entwicklung. Sie berät und begleitet Kommunen, Schulen und Einrichtungen der Jugendarbeit dabei, kulturelle Bildungsangebote für alle Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und auf kommunaler Ebene sinnvoll zu vernetzen. Die nachhaltige, strukturelle Verankerung steht dabei im Fokus.

Kinder- und Jugendförderplan NRW

Kurzbeschreibung und Ziele
Der Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) NRW ist das zentrale Förderinstrument für die Kinder- und Jugendarbeit in NRW (z. B. für Jugendzentren, Jugendverbände). Er beschreibt die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene und gibt die fachlichen Förderschwerpunkte vor. Die Landesregierung erstellt für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP).

Fördermittelgeber
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW

Programmlaufzeit
Aktuelle Version: bis 2022

Wer kann Anträge stellen?
Freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendarbeit

Zielgruppe
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren (§3) im Rahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Was wird gefördert?
Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Relevante Förderpositionen für kulturelle Angebote:

  • 5.4 KulturellL Jugendarbeit
  • 5.1 Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften (in Kooperation mit Kulturpartnern)
  • 3.1 Digitalisierung in der Kinder- und Jugendförderung/Jugendmedienarbeit

Wie wird gefördert?
Anteilsfinanzierung, in sehr wenigen Ausnahmefällen Vollfinanzierung.

In der Regel beträgt die Förderung

- für den außergemeindlichen Bereich 85 Prozent,

- für öffentliche Träger 40 v. H. bis höchstens 80 Prozent der von der Bewilligungsbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben.

Weitere Infos MKJFGFI

Weitere Infos LWL-Landesjugendamt

Weitere Infos LVR


 

Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW

Kurzbeschreibung und Ziele

Auf der Grundlage des Kinder-und Jugendförderplanes NRW und gemeinsam mit Kooperationspartner*innen realisieren die 8 LAGen im Rahmen ihrer institutionellen Förderung Projekte und Bildungsmaßnahmen der kulturellen Jugendarbeit oder der nebenberuflichen Fortbildung von Pädagog*innen und Multiplikator*innen in ihren Schwerpunkten:

  • LAG Spiel und Theater, LAG Jugend und Literatur, LAG Kulturpädagogische Dienste / Jugendkunstschulen, LAG Arbeit Bildung Kultur,
  • LAG Kunst und Medien, LAG Figurentheater, LAG Musik, LAG Tanz, LAG Zirkuspädagogik

Als Dachverband der Kulturellen Jugendarbeit führt die LKJ ebenfalls Projekte in Kooperation mit den Landesarbeitsgemeinschaften durch

Fördermittelgeber
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW

Programmlaufzeit
Aktuell: bis 2022

Wer kann Anträge stellen?
Freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendarbeit, Kulturinstitutionen

Zielgruppe
Kinder und Jugendliche (bis 26 Jahre) im Rahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, sowie Fachkräfte.

Was wird gefördert?
Projekte kultureller Bildung

Wie wird gefördert?

Anteilsfinanzierung

Weitere Infos:

www.lkj-nrw.de

www.spiel-und-theater-nrw.de

www.jugendstil-nrw.de 

www.lkd-nrw.de

www.arbeit-bildung-kultur.de

www.lag-kunst-und-medien.de

www.lag-figurentheater.de

www.lagmusik.de

www.lag-tanz-nrw.de

www.lag-zirkus-nrw.de


 

Kulturelle Bildung im Ganztag

Organisatorische und inhaltliche Gegebenheiten des Ganztags in NRW
In Nordrhein-Westfalen gibt es gebundene Ganztagsschulen, offene Ganztagsschulen und außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Offene Ganztag im Primarbereich hat die Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport zur Grundlage. Er ist vor diesem Hintergrund schul- und jugendhilferechtlich verankert.

Als Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter verbindet die Offene Ganztagsschule Unterricht und außerunterrichtliche Angebote und leistet einen verlässlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sowohl die Offene Ganztagsschule, wie auch der gebundene Ganztag bieten formale, non-formale und informelle Lerngelegenheiten (zum Beispiel Kunst, Theater, Musik, Werken, Geschichtswerkstätten, naturwissenschaftliche Experimente, Sport) sowie sozialpädagogische Angebote, insbesondere im Rahmen von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe.

Weitere Infos


 

Bildungspartner NRW

Seit 2005 unterstützt "Bildungspartner NRW" die systematische Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Einrichtungen.

Archive, Bibliotheken, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Sportvereine und Volkshochschulen sind inzwischen Bildungspartner NRW. Von der Zusammenarbeit profitieren beide Seiten.

Mehr als 1300 Schulen und über 350 außerschulische Partner sind beteiligt. Wer mitmacht, profitiert von Kongressen und Fachveranstaltungen, Planungshilfen und Beratungsangeboten, Öffentlichkeitsarbeit und dem Wettbewerb "Kooperation. Konkret."

Bildungspartner NRW

Kooperation. Konkret.


 

Fachverbände kultureller Bildung in NRW

Informationen über die Fachverbände Kultureller Bildung in NRW und ihre Ansprechpartner finden Sie hier.


 

Regionales Kultur Programm NRW

Kurzbeschreibung und Ziele
Die Landesregierung NRW unterstützt die vielfältigen Kulturlandschaften des Landes mit dem Förderprogramm Regionales Kultur Programm NRW“, das neue Impulse für die Kulturarbeit der insgesamt zehn Kultur­regionen geben soll.

Ziele

Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW

Programmlaufzeit
vorläufig unbefristet

Wer kann Anträge stellen?

Gefördert werden:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
    z. B. eingetragene Vereine
  • natürliche Personen,
  • die Ruhrtriennale 

Zielgruppe
Gefördert werden u. a. auch Projekte, die bestimmte Zielgruppen, insbesondere Kinder und Jugendliche, ansprechen oder den interkulturellen Dialog fördern.

Was wird gefördert?
U. a. Projekte kultureller Bildung mit lokalem Bezug

Wie wird gefördert?

Anteilsfinanzierung

Weitere Infos


 

Kultursekretariate NRW

Kultursekretariat NRW Gütersloh

Das Kultursekretariat NRW Gütersloh setzt sich für Kreativität und kulturelle Vielfalt bei hoher künstlerischer Qualität in ganz Nordrhein- Westfalen ein. Zusammen mit seinen Mitgliedsstädten und in enger Zusammenarbeit mit dem Land NRW initiiert und fördert das Sekretariat kulturelle Projekte in allen Sparten.

Weitere Infos

Kultursekretariat NRW Wuppertal
Gemeinsam mit den 21 Städten und einem Landschaftsverband sowie weiteren kommunalen, überregionalen und internationalen Kulturpartnern initiiert, fördert und organisiert das NRWKS mit Sitz in Wuppertal eine Vielzahl von Programmen, Projekten und Veranstaltungen in den Bereichen Theater, Musik, Bildende Kunst, Literatur und Tanz – oft spartenübergreifend und experimentell.

Weitere Infos


 

Dritte Orte

Kurzbeschreibung und Ziele
Dritte Orte sind Plätze des Zusammentreffens und bieten Menschen die Möglichkeit der Begegnung mit Kunst und Kultur in ländlichen Räumen. Deswegen fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die Konzeptentwicklung und -umsetzung für solche Orte der Begegnung.

Ziele

Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW

Programmlaufzeit
Aktuell: bis 2023

Wer kann Anträge stellen?
Einrichtungen, Vereinen, Initiativen, einzelne Kulturakteur

Zielgruppe
Gesamtgesellschaft in ländlichen Räumen

Was wird gefördert?
Maximal 450.000 Euro für einen Drei-Jahres-Zeitraum (2021-2023)

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt in der Regel höchstens 80 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Weitere Infos


 

Förderprogramme

Kulturrucksack NRW

Kurzbeschreibung und Ziele
Das Programm „Kulturrucksack NRW“ fördert in ganz Nordrhein-Westfalen die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an kulturelle Bildung. Ziel des landesweiten Vorhabens ist es, Kindern und Jugendlichen im Alter von zehn bis vierzehn Jahren kostenlose oder deutlich kostenreduzierte kulturelle Angebote zu eröffnen.

Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW

Programmlaufzeit
über 2020 hinaus

Wer kann Anträge stellen?
Kulturrucksackkommunen bzw. kommunale Verbünde, in denen mehr als 3.500 junge Menschen im Alter von 10 bis 14 Jahren leben (s.u.)

Zielgruppe
Zielgruppe sind 10-14jährige Kinder/Jugendliche

Was wird gefördert?
Projekte

Wie wird gefördert?
Festbetragsförderung; Pro Kind im Alter zwischen 10-14 Jahren zahlt das Land einen Festbetrag von 6,00 €.

Website


 

Servicestelle "Kultur macht stark" NRW

Wir unterstützen, beraten und begleiten alle Kultur-Akteur*innen, Initiativen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und andere Interessierte bei der:

  • Orientierung und Information über das Förderprogramm.
  • Konzeption und Planung neuer Projekte.
  • Antragstellung für Fördermittel bei einem passenden Programmpartner.
  • Suche nach geeigneten Bündnispartnern in Ihrer Region.
  • Vernetzung und dem Austausch mit anderen lokalen Bündnissen in NRW.

Website


 

Kreativpotentiale entfalten NRW

Kurzbeschreibung und Ziele
"Kreativpotentiale entfalten NRW“ leistet einen Beitrag zur Verankerung kultureller Bildung in Schulen. Schulen und ihre Partner aus der Kultur werden im Rahmen des Programms durch Netzwerke und Unterstützungsangebote bei der Kooperation und der Umsetzung kultureller Angebote aktiv unterstützt. Veranstaltungen zu Themen kultureller Schulentwicklung fördern zudem die Zusammenarbeit der Akteure und den Austausch in den Regionen.

Fördermittelgeber
Stiftung Mercator und das Ministerium für Schule und Bildung NRW

Programmlaufzeit
bis Ende 2022

Zielgruppe
Kinder und Jugendliche im schulischen Alltag

Wie wird gefördert?
Das Team von „Kreativpotentiale entfalten NRW“ unterstützt Schulen, interessierte Kommunen und Kulturpartner*innen bei der Planung und Durchführung kultureller Schulentwicklungsprozesse. Dazu gibt es drei Module mit unterschiedlichen Veranstaltungsangeboten in drei Bausteinen (A, B und C). Im Zusammenspiel der drei Bausteine und in ihren Schnittmengen können sich Kreativpotentiale nachhaltig entfalten.

Weitere Infos


 

Kulturagenten für kreative Schulen NRW

Kurzbeschreibung und Ziele
Das Landesprogramm "Kulturagenten für kreative Schulen NRW" ermöglicht weiterführenden Schulen im gebundenen Ganztag gezielte Schulprogrammarbeit und Unterrichtsentwicklung mit dem Schwerpunkt „kulturelle Bildung“. Das Kulturagenten-Programm zielt darauf ab, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen einen Zugang zur Welt der Künste zu eröffnen: Dies geschieht, indem ihnen nicht nur außerunterrichtlich im AG-Bereich oder in Projektwochen sondern auch in der unterrichtlichen Erarbeitung vielfältige, ganzheitliche und kreative Arbeitsweisen aus Kunst und Kultur eröffnet werden. Darüber hinaus soll es die Zusammenarbeit kommunaler Kultureinrichtungen, der Kommune selbst und der Schulen vor Ort stärken. Ein*e Kulturagent*in betreut jeweils ein lokales Netzwerk von bis vier, bzw. acht Schulen. Durch das sogenannte "Kunstgeld" (des MKW) ist es den Programmschulen möglich, künstlerische Projekte mit Kulturinstituten und Künstler*innen modellhaft zu erproben oder zu verstetigen.

Fördermittelgeber
Ministerium für Schule und Bildung NRW,
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW

Programmlaufzeit
vorläufig unbefristet

Wer kann Anträge stellen?
Schulen

Zielgruppe
Kinder und Jugendliche im schulischen Alltag

Was wird gefördert?
10.000 € Kunstgeld je Schule durch das MKW; bis zu 2.500€ wird zusätzlich durch die Kommune finanziert

Wie wird gefördert?
Anteilsfinanzierung

Weitere Infos


 

Künstler*innen in die Kita

Damit Kulturelle Bildung in der Kindertageseinrichtung ein größeres Gewicht bekommt, schreibt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 Modellprojekte aus.

Mit den Modellprojekten werden Familienzentren und plusKITAs dabei unterstützt, künstlerisch-kulturelle Vorhaben mit freien Künstler*innen oder in Kooperation mit einer Kultureinrichtung durchzuführen. Ziel dieses Programms ist es, Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder zu schaffen, um sie von Anfang an künstlerisch zu begleiten und sie durch kreative Angebote in ihren Kompetenzen und Fertigkeiten zu fördern. Damit soll auch die Chancengleichheit gestärkt und sowohl Kinder als auch deren Eltern einbezogen werden.

Weitere Infos


 

Kultur und Schule NRW

Kurzbeschreibung und Ziele
Förderung von Projekten mit Künstler*innen und Kulturschaffenden in Schulen, Ergänzung des schulischen Lernens.
Ziele: Begegnung mit Kultur unabhängig vom familiären und sozialen Hintergrund, Bildung zur kulturellen Teilhabe

Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW

Programmlaufzeit
unbefristet, jährliche Durchführung

Wer kann Anträge stellen?
Kulturschaffende (Künstler*innen, Kunstpädagog*innen), Kulturinstitute, Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien

Zielgruppe
Schüler*innen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schüler*innen an Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften

Was wird gefördert?
Außerunterrichtliche Angebote mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien

Wie wird gefördert?
Die Projekte werden mit maximal 3.375 Euro gefördert.Projekte in Schulen erhalten 2.700 Euro aus Sondermitteln des Landes. Die Kommunen bzw. Schulen übernehmen einen Eigenanteil von 675 Euro.

Weitere Infos
Weitere Infos des MKW


 

Kulturstrolche

Kurzbeschreibung und Ziele
Kulturorte, Kultureinrichtungen und Künstler*innen bilden die Anbieter für das kulturelle Programm der „Kulturstrolche“. Ausgewählte Schulen nehmen am Projekt teil und besuchen die verschiedenen Kulturangebote im Klassenverbund und in Begleitung von Lehrkräften. Die Lehrkräfte stehen im engen Kontakt zu den jeweiligen Kulturanbietern, um die Kulturerlebnisse vor- und nachzubereiten.

  • Kulturorte entwickeln kulturelle Angebote und Profile für eine junge Zielgruppe (6 – 10 Jahre).
  • Kulturelle Bildung in den Schulen wird gestärkt.
  • Die „Kulturstrolche“ sind Nährboden für weitere kulturelle Bildungsprojekte.
  • Schüler*innen machen ästhetische Erfahrungen und sammeln kulturelle Kompetenzen.

Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Trägerschaft: Kultursekretariat NRW Gütersloh und NRW KULTURsekretariat (Wuppertal)

Programmlaufzeit
vorläufig unbefristet

Wer kann Anträge stellen?
Schulen, Vereine, Künstler o.ä.), benannte Projektleitungen in den Mitgliedsstädten der Kultursekretariate beantragen die Fördergelder bei den Sekretariaten. Die Projektleitungen vor Ort übernehmen die lokale Koordination, programmatische Entwicklung u. a. des Kulturstrolche-Programms und Begleitung der Kooperationen innerhalb ihrer Kommune.

Zielgruppe
Schüler*innen an Grundschulen in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh und des NRW KULTURsekretariats (Wuppertal).

Was wird gefördert?
Gefördert werden alle kulturellen Sparten, u. a. Theater, bildender Kunst, Literatur, Medien, Musik, Tanz und Geschichte.

Wie wird gefördert?
und Kulturprojekten in ihren Mitgliedsstädten. Von den Mitgliedskommunen und den Landesverbänden getragen, fördern sie mit Mitteln des Landes NRW im Rahmen ihrer Förderprogramme und initiieren selbst Projekte.

Weitere Infos


 


 

JeKits

Kurzbeschreibung
„JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist ein kulturelles Bildungsprogramm in Grund- und Förderschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Durchgeführt wird JeKits in Kooperation von außerschulischen Bildungspartnern wie z. B. Musikschulen oder Tanzinstitutionen und den Schulen. JeKits hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen.

Ab dem Schuljahr 2021/22 wird die Laufzeit des JeKits-Programms nicht mehr nur zwei Jahre für das einzelne Kind betragen, sondern das Programm wird schrittweise über die gesamte Grundschulzeit ausgedehnt.

Das bedeutet, dass es im Schuljahr 2021/22 erstmals ein drittes JeKits-Jahr geben wird.

Die Grund- oder Förderschule entscheidet sich gemeinsam mit ihrem außerschulischen Bildungspartner für einen der drei Schwerpunkte von JeKits (Instrumente, Tanzen oder Singen), den sie an ihrer Schule anbieten möchte. Das Programm startet entweder im ersten oder zweiten Schuljahr.

Ziele

  • Gemeinsames Musizieren und Tanzen
  • Kulturelle Teilhabegerechtigkeit
  • Impuls für die kommunale Bildungslandschaft

Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW

Programmlaufzeit
vorläufig unbefristet

Wer kann Anträge stellen?
Bewerben konnten sich die Schulen über ihre Kommunen. 

Zielgruppe
Schüler*innen an Grund- und Förderschulen

Was wird gefördert?
JeKits hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen

Wie wird gefördert?

Anteilsfinanzierung

Weitere Infos


 

KulturScouts OWL und Bergisches Land

Kurzbeschreibung und Ziele
Das Projekt richtet sich gezielt an die Sekundarstufe I aller weiterführenden Schulen. KulturScouts sind Schulklassen, die sich auf eine kulturelle Entdeckungsreise durch die jeweilige Region begeben (OWL und Bergisches Land). Zweimal im Jahr tauschen die Schüler*innen das Klassenzimmer gegen einen außer­schulischen Lernort ein und erfahren auf ganz praktische Weise, was Kultur bedeu­tet und wie vielfältig sie sein kann. Die teilnehmenden Kultureinrichtungen entwickeln in jedem Jahr neue Angebote oder bauen bestehende aus. Die Lehrkräfte können die Themen in ihren Unterricht einbinden.

Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW in Kooperation mit regionalen Partnern

Programmlaufzeit
vorläufig unbefristet

Wer kann Anträge stellen?
Schulen der Sekundarstufe I

Zielgruppe
Schüler*innen der Sekundarstufe I aller weiterführender Schulen

Was wird gefördert?
Zweimal im Jahr kostenfreie außerschulische Vermittlungsangebote für Schulklassen der Sekundarstufe I an Kulturorten der Region.

Wie wird gefördert?
Das Projekt übernimmt sämtliche Kosten (inkl. Fahrtkosten mit dem ÖPNV).

Weitere Infos OWL
Weitere Infos Bergisches Land


 

Musikalische Grundschule

Kurzbeschreibung und Ziele
Die Musikalische Grundschule ist ein Projekt zur Schulentwicklung. Musik ist dabei Medium und Motor für die Entwicklung des pädagogischen Alltags, der Schulkultur, der Teamarbeit und der Zusammenarbeit mit Eltern und Kooperationspartnern. Alle Kinder – unabhängig von Herkunft, Sprache und Bildungsstand – sind in der täglichen Schulpraxis musikalisch aktiv und können von den Bildungspotenzialen der Musik profitieren. Auf diese Weise leistet die Musikalische Grundschule einen Beitrag für mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit. In Musikalischen Grundschulen wird Musik im Unterricht aller Fächer, in fächerübergreifenden Projekten, in Arbeitsgemeinschaften, Pausen, in Angeboten des Ganztags, bei Konferenzen, an Elternabenden, Schulfesten etc. wirksam.

Zurzeit nehmen 23 Schulen aus der Region OWL an dem Projekt teil. Aktuell ist der landesinterne Transfer in die Städteregion Aachen in Vorbereitung

Fördermittelgeber
Bertelsmann Stiftung in Kooperation mit dem Ministerium für Schule und Bildung NRW und der Bezirksregierung Detmold 

Programmlaufzeit
vorläufig unbefristet

Wer kann Anträge stellen?
Grund- und Förderschulen (nur in OWL und der Städteregion Aachen)

Zielgruppe
Schüler*innen an Grund- und Förderschulen

Was wird gefördert?
Musikalische Aktivitäten

Wie wird gefördert?
Die Schulen werden durch Projektkoordinatoren, Treffen in regionalen Verbünden, einer eintägigen Fortbildung und einer Fachtagung begleitet.

Weitere Infos


 

Kultur und Weiterbildung

Kurzbeschreibung und Ziele
Die Landesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Kultur und Weiterbildung“ die Landesorganisationen der Weiterbildung im Handlungsfeld Kulturelle Bildung.

Ziele

Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW

Programmlaufzeit
Keine Endlaufzeit bekannt

Wer kann Anträge stellen?

Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft

Zielgruppe
Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren.
Professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.

Was wird gefördert?
Bis zu 15.000 Euro je Projekt. Zu berücksichtigen ist ein zu erbringender Eigenanteil i. H. v. 20% der Gesamtausgaben.

Wie wird gefördert?

Fehlbedarfsfinanzierung

Weitere Infos


 

Wettbewerbe

Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung

Seit 2007 schreibt die Landesregierung jährlich einen Wettbewerb Kommunale Gesamtkonzepte für Kulturelle Bildung aus. 

Auch im Jahr 2022 gibt es wieder zwei Ausschreibungen:

Ausschreibung Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung

Geldpreise stehen im Gesamtwert von mehr als 100.000 Euro zur Verfügung.

NRW Preis Kulturelle Bildung

Mit dem NRW-Preis Kulturelle Bildung werden herausragende Kooperationsprojekte und -profile ausgezeichnet. Gesucht werden Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen sowie Träger, Vereine und Initiativen, die ein kulturelles Profil erarbeitet haben oder ein solches entwickeln. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen die Beteiligung von jungen Menschen und die Kooperation mit mindestens einer komplementären Profession. Die Zusammenarbeit muss auf einen längeren Zeitraum ausgelegt sein und die fachlichen Belange der jeweils anderen Profession in die Entwicklung ihres kulturellen Profils einbeziehen, etwa:

  • eine Schule, deren besonderes künstlerisch-kulturelles Profil gemeinsam mit außerschulischen Partner gestaltet und von Schülerinnen und Schülern aktiv mitgestaltet wird,
  • eine Jugendeinrichtung, für die qualifizierte Künstlerinnen, Künstler oder Kulturinstitute anspruchsvolle wie attraktive Programme entwerfen,
  • ein Kunst-/Kulturort mit ausformuliertem Vermittlungs-/Bildungskonzept, das die Interessen der Kinder und jungen Menschen einbezieht. 

Ausgezeichnet werden drei Einrichtungen, Träger, Vereine oder Initiativen, die ein Preisgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro erhalten. Darüber hinaus ist es der Jury möglich, bis zu vier Bewerbungen, über deren positives Entwicklungspotential sie sich einig ist, mit einem Betrag in Höhe von jeweils 5.000 Euro zu unterstützen. 

Weitere Infos


 

Jugend.Kultur.Preis NRW

Der See You - Jugend.Kultur.Preis NRW will Kindern und Jugendlichen eine Bühne für ihre eigenen Ideen und Projekte geben. Er verschafft beispielhafter Kinder- und Jugendkulturarbeit Öffentlichkeit und fördert so den Austausch von Projektideen und Know-how. Preiswürdig sind Projekte aus allen künstlerischen Sparten, die den Blick dafür öffnen, was junge Menschen bewegt und begeistert, was ihr Leben und Umfeld ausmacht. Den Themen sind keine Grenzen gesetzt.

Seit 1990 schreibt die LAG Kulturpädagogische Dienste/Jugendkunstschulen NRW e.V. (LKD) gemeinsam mit der Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit alle zwei Jahre den Landeswettbewerb „See You – Jugend.Kultur.Preis NRW“ NRW (LKJ) aus. Neben dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW, das den Jugendkulturpreis von Beginn an fördert, engagiert sich die jeweilige Gastgeberstadt gemeinsam mit ihren Einrichtungen und Akteuren an der Durchführung.

Weitere Infos


 

Maulheld*innen NRW

MAULHELD*INNEN, das Landes-Schülertheater-Treffen NRW, ist ein Festival für das Schultheater in Nordrhein-Westfalen und zudem eine Qualifizierungsmaßnahme für die Schultheaterszene im Land. Bewerben können sich Schultheatergruppen und Literaturkurse aller Altersstufen und Schulformen.

Weitere Infos


 

Kooperation. Konkret.

Kooperation. Konkret. ist ein Wettbewerb der Bildungspartner NRW. Seit 2006 werden mit dem Wettbewerb besonders kreative Kooperationsideen und Praxisbeispiele aus Partnerschaften von Schulen mit kommunalen Bildungseinrichtungen ausgezeichnet.

Weitere Infos


 

Fortbildungen

Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW

Die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW wurde 1958 gegründet. Sie ist das zentrale Institut für kulturelle Kinder und Jugendbildung. Als Fortbildungsakademie für Fachkräfte der Jugend, Sozial-, Bildungs- und Kulturarbeit ist sie eine anerkannte Einrichtung der Kinder- und Jugendförderung und qualifiziert im gesamten Themenspektrum der Kulturellen Bildung.

Musik, Tanz, Theater, Spiel, Literatur, Bildende Kunst, Medien, allgemeine Kulturpädagogik, Baukultur und Sozialpsychologie & Beratung – als einzige Einrichtung in Deutschland bietet sie Fort- und Weiterbildung in allen genannten Fachdisziplinen sowie eine Vielzahl spartenübergreifender Kursangebote. Ihr differenziertes Angebot besteht aus Kursen, langfristigen Fortbildungen und Qualifizierungen, Tagungen und Werkstätten

Weitere Infos

Landesmusikakademie NRW

Die Landesmusikakademie NRW wirkt für ganz NRW als Veranstalter musikalischer Fort- und Weiterbildungen, als Bildungsstätte und Probenort sowie als Vernetzungspartner und Projektträger. Sie wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen institutionell gefördert und bildet mit Kursen, Lehrgängen, Tagungen, Konzerten und Projekten einen Knotenpunkt musikalischer Arbeit in NRW.

Weitere Infos


 

Weitere Fortbildungsangebote

Auswahl an externen Fortbildungen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte an Schulen.

Weitere Infos


Hier finden Sie eine Auswahl an externen Fortbildungen für Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit.

Weitere Infos


Hier finden Sie eine Auswahl an externen Fortbildungen für Mitarbeiter*innen kommunaler Verwaltungen. 

Weitere Infos


Hier finden Sie eine Auswahl an externen Fortbildungen für Kulturschaffende.

Weitere Infos