Dr. Michael Reitemeyer, Gruppenleiter in der Abteilung Kultur beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) NRW zum Thema Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung.


1. Warum zeichnet das MKW Kommunen für Gesamtkonzepte kultureller Bildung aus?

Kulturelle Bildung braucht einen angemessenen Rahmen, damit sie gelingen kann. Wichtige Bedingungen für das Gelingen kultureller Bildungsprogramme und -projekte sind, das haben Evaluationen bestätigt, die Kommunikation und die Kooperation aller Akteure vor Ort. Es braucht auch Kümmerer, die mit Leidenschaft dabei sind. Mit dem Wettbewerb möchte die Landesregierung die Kommunen darin unterstützen, entsprechende Strukturen auf- und auszubauen und kulturelle Bildung dauerhaft im kommunalen Leitbild zu verankern. Und die Kümmerer werden auf diese Weise auch motiviert und sie erfahren Wertschätzung.

2. Was bedeutet es, wenn sich Kommunen für die sogenannte „Konzeptförderung“ bewerben?

Das bedeutet zunächst, dass Kommunen sich drei Mal erfolgreich mit ihrem Gesamtkonzept beworben haben und schon über einen längeren Zeitraum an diesem Thema arbeiten. Wenn sie dann auch bei der Bewerbung für die Konzeptförderung erfolgreich sind, erhalten sie für drei Jahre eine Förderung von 20.000 Euro jährlich.

3. Welche Wirkung hat die Konzeptförderung auf die kulturelle Bildung in den Kommunen?

Die auf Langfristigkeit angelegte Konzeptförderung schafft einen soliden und verlässlichen Rahmen für die kulturelle Bildung. Die jeweilige Stadt oder Gemeinde kann jene Strukturen und Netzwerke ausbauen und festigen, die die Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung tragen und unterstützen. Auf diese Weise entsteht eine stabile Form von vielfältiger Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Archiven, Theatern, Soziokulturellen Zentren usw., Schulen, Kitas, Einrichtungen der Jugendarbeit, Stadtverwaltung, Künstlerinnen und Künstlern.

4. Worauf achtet die Jury bei der Bewertung der Konzepte besonders?

Die Jury achtet zunächst darauf, dass im Zentrum aller Bemühungen Kunst und Kultur stehen. Bei den Bewerbungen kann es dann nicht nur um eine Bestandsaufnahme gehen, sondern darum, wie die einzelnen Einrichtungen miteinander zusammenarbeiten. Aus dem Konzept muss hervorgehen, dass die Stadt oder Gemeinde eine präzise Vorstellung davon hat, wie sie solche Abläufe organisiert und steuert, welche handelnden Personen welche Rolle in dem Ganzen spielen. Positiv ins Gewicht fällt, wenn verschiedene Programme der kulturellen Bildung vor Ort laufen und ggf. in einen Bezug zueinander gestellt werden. Wichtig ist dabei auch, dass die eigenen Kultureinrichtungen in die Arbeit einbezogen sind.

5. Werden Kommunen auch nach den Jahren der Konzeptförderung unterstützt?

Wir sind gerade gemeinsam mit der Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“ dabei, entsprechende Möglichkeiten zu entwickeln. Dazu gehören dann eine kontinuierliche Weiterarbeit am Gesamtkonzept, erleichterte Zugänge zu anderen Projektförderungen im Bereich der kulturellen Bildung, regelmäßig stattfindende Austauschforen, bei denen „erfahrene“ Kommunen neu einsteigenden Kommunen im Sinne kollegialer Beratung den Einstieg in das kommunale Gesamtkonzept schmackhaft machen bzw. als Beratungsinstanz zur Seite stehen. Bei allem steht die Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“ mit ihrer Expertise zur Verfügung.


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