
Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms – Richtlinien
Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Startchancen-Programm Investitionen in die schulische Bildungsinfrastruktur. Damit soll eine geeignete Lernumgebung an den Startchancen-Schulen im Sinne der Zielsetzungen des Startchancen-Programms geschaffen werden. Die Grundlagen und Richtlinien sind im September 2025 erschienen.








