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Mit dem NRW-Preis “Kulturelle Bildung” werden herausragende Kooperationen ausgezeichnet.
Die Förderung kultureller Bildung aller Kinder und Jugendlichen – unabhängig von Herkunft oder Wohnort – ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens.
Damit kulturelle Teilhabe gelingt und aktive Auseinandersetzung mit künstlerisch-kreativen Ausdrucksformen möglich werden, sind wichtige Voraussetzungen
- die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Angebotskonzeption und -auswahl
- die Schaffung von Freiräumen, in denen sie unterschiedliche Kultursparten und Ausdrucksmöglichkeiten kennen lernen und allein oder mit anderen gestalten können
- unterschiedliche Talente im Blick zu behalten und Stärken individuell zu fördern
- Angebote für alle Interessierten gut erreichbar und barrierearm zu gestalten.
Um das umzusetzen, benötigt es gute Kooperationen vor Ort, ein starkes Netzwerk aus verschiedenen Akteurinnen und Akteuren, insbesondere der Schulen, Jugend- und Kultureinrichtungen. Hier ist es wichtig, lokal nachhaltige Strukturen zu schaffen.
Gesucht werden Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen sowie Träger, Vereine und Initiativen, die ein kulturelles Profil erarbeitet haben oder ein solches entwickeln. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen die Beteiligung von jungen Menschen und die Kooperation mit mindestens einer weiteren Einrichtung oder einem weiteren Akteur aus einem der beiden anderen Bereiche. Die Zusammenarbeit muss auf einen längeren Zeitraum ausgelegt sein und die fachlichen Belange der jeweils anderen Profession in die Entwicklung ihres kulturellen Profils einbeziehen, etwa:
- eine Schule, deren besonderes künstlerisch-kulturelles Profil gemeinsam mit außerschulischen Partnern gestaltet und von Schülerinnen und Schülern aktiv mitgestaltet wird,
- eine Jugendeinrichtung, für die qualifizierte Künstlerinnen, Künstler oder Kulturinstitute anspruchsvolle wie attraktive Programme entwerfen,
- ein Kunst-/Kulturort mit ausformuliertem Vermittlungs-/Bildungskonzept, der die Interessen der Kinder und jungen Menschen einbezieht.
Ausgezeichnet werden drei Einrichtungen, Träger, Vereine oder Initiativen, die ein Preisgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro erhalten (Hauptpreise). Darüber hinaus ist es der Jury möglich, bis zu vier Bewerbungen, über deren positives Entwicklungspotential sie sich einig ist, mit einem Betrag in Höhe von jeweils 5.000 Euro zu unterstützen (Entwicklungspreise). Die Preisgelder sind zur Festigung bzw. zum Ausbau der ausgezeichneten Kooperationen einzusetzen.
Teilnahmevoraussetzungen
Bewerben können sich Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen, Träger, Vereine und Initiativen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Kulturelle Bildungsangebote sind fester Bestandteil des Programms/Profils.
- Es werden verbindliche Kooperationen mit den jeweiligen Partnerinnen und Partnern geschlossen.
- Die aktive und gestaltende Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur wird ermöglicht.
- Junge Menschen werden an der (Weiter-)Entwicklung des Profils aktiv und verantwortlich beteiligt.
- Das Angebot berücksichtigt Spartenvielfalt und die Unterschiedlichkeit der Ausdrucksformen.
- Wichtige Prinzipien der Kulturellen Bildung, wie z.B. Stärkenorientierung, Selbstwirksamkeit, Handlungsorientierung und Partizipation werden angemessen berücksichtigt.
- Junge Menschen, die bislang wenig oder keinen Zugang zu Kunst, Kultur und Kulturellen Bildungsangeboten haben, werden besonders berücksichtigt.
- Die Vernetzung mit anderen Akteuren der Kulturellen Bildung im Sozialraum bzw. in der Kommune besteht oder wird angestrebt.
Kultur-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, Träger, Vereine und Initiativen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können sich ausschließlich mit Datenblatt, s. u. bis zum 09. Februar 2026 bewerben. Schicken Sie Ihre Bewerbungen ausschließlich an:
Die Bewerbung ist ausschließlich digital und an diese E-Mailadresse möglich: nrw-preis@mkjfgfi.nrw.de.
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Informationen zum weiteren zeitlichen Verlauf.