Bewerbung für Fördergelder

Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich am 28./29. September 2024 an der „nachtfrequenz24 – Nacht der Jugendkultur“ zu beteiligen.

Gefördert werden Projekte, die den kulturellen Interessen von Jugendlichen entsprechen und an deren Entwicklung, Planung und Durchführung Jugendliche partizipieren. In der nachtfrequenz werden Kinder und Jugendliche künstlerisch und kulturell aktiv.

Die Programme richten sich an Jugendliche ab 14 Jahren.

Für das Programm in den beteiligten Städten steht ein Projektfonds zur Verfügung. Die Gelder müssen bei der LKJ beantragt und abgerechnet werden. Dabei muss ein Eigenanteil von circa 20 % erbracht werden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich die beteiligten Kommunen, im Ausnahmefall aber auch Einrichtungen, Initiativen etc. Die Kommunen sammeln die Anträge ihrer Einrichtungen, nehmen ggfs. eine Vorauswahl vor und leiten sie an die LKJ weiter. Die Programme finden in den beantragenden Kommunen und Gemeinden statt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der beteiligten Städte und der Qualität der Anträge – sie kann maximal 5.000 € pro Kommune betragen.

Abgabefrist für die Anträge ist der 26. April 2024.


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