
2025_10_News_Honoraruntergrenzen
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Für die faire Bezahlung von Künstler*innen: verpflichtende Honoraruntergrenzen
Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens ist es ein zentrales kulturpolitisches Anliegen, die faire Bezahlung von Künstler*innen sicherzustellen.
Für die Programme „Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“ des Bereichs der kulturellen Bildung sind die Honoraruntergrenzen ab dem 1. August 2024 eine verpflichtende Fördervoraussetzung.
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Honoraruntergrenzen dann für alle weiteren Projekte/Vorhaben eine Fördervoraussetzung.
Die in NRW eingeführten Honoraruntergrenzen basieren auf einer Empfehlung einer von der Kulturministerkonferenz einberufenen Expertenkommission, die einen ersten Entwurf für die Honorar-Matrix erstellt hat. NRW hat sich dazu entschlossen, die Matrix, die noch nicht mit konkreten Zahlen befüllt war, als Grundlage für die Einführung der Honoraruntergrenzen zu verwenden und für NRW weiterzuentwickeln. Dafür wurden zunächst Fachverbände aus der Kulturszene vom Land NRW aufgefordert, spartenspezifische Honoraruntergrenzen vorzulegen, um die im Rahmen der Kulturministerkonferenz entwickelte Honorarmatrix mit konkreten Zahlen zu füllen.
Das ist wichtig für Sie zu wissen (und zu berücksichtigen), wenn Sie in den kommenden Wochen Anträge für das kommenden Jahr stellen möchten.








