Thema:

Ganztag

Ganztagsschulen bringen Kindern und Jugendlichen kulturelle Angebote auch in der Schule nah, nicht zuletzt denen, die in Familie und Umfeld entsprechende Anregungen vermissen. Durch kulturelle Bildung wird der Lernort Schule immer mehr zum Lebensort

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Gisela Wibbing
Stellvertretende Leitung
wibbing@kulturellebildung-nrw.de
02191 794-374

Brigitte Schorn
Leitung
schorn@kulturellebildung-nrw.de
02191 794-373

 Kulturelle Bildung im Ganztag in NRW

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist beschlossen. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig (mindestens acht Stunden) betreut zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Mit der Diskussion um den „Rechtsanspruch“ steht die Qualität der Ganztagsbildung erneut im Fokus. Viele Akteure, die in die Ganztagsentwicklung der letzten fast 20 Jahren involviert waren, sind sich einig, dass das Zeitfenster zwischen der Ankündigung und der Umsetzung des Rechtsanspruchs genutzt werden sollte, die Standards des „Ganztags“ neu zu formulieren und die Qualität der Betreuung und Bildung auf eine andere Ebene zu heben.

Künstlerisch-kreative Aktivitäten sind im Ganztag verankert. Mit über 90% sind vor allem AG-Formate diesem Praxisfeld zuzuordnen (Ganztagsbericht NRW, 2018). Dennoch sind bislang langfristige Kooperationen mit Einrichtungen der kulturellen Bildung (Theater, Museen, Jugendkunstschulen etc.) kaum vorhanden oder deutlich ausbaufähig.

Aktuell stellen sich die Akteur*innen der kulturellen Bildung die Frage, was der Rechtsanspruch für die außerschulische kulturelle Bildung bedeutet. Was bedeutet er für die Musik- und Jugendkunstschulen, für Theater, Museen und Bibliotheken? Wie bringen sich die Fachstrukturen kultureller Bildung in diesen Prozess ein? Wie müssen zukünftige Ganztagskonzepte ausgestaltet werden, um ein gleichberechtigtes Zusammenspiel zwischen Schulen und außerschulischen Akteur*innen zu ermöglichen? Wie gelingt es, die eigene Identität zu wahren und Qualitätsstandards für die kulturellen Bildungsangebote zu gewährleisten?

Diese Fragen bedürfen einer intensiven Auseinandersetzung. Einig ist man sich in der Einschätzung, dass sich Kulturinstitutionen, Jugendkultureinrichtungen und Kulturschaffende aktiv in die Gestaltung des Ganztags einbringen müssen und auch wollen. Zentral ist die Forderung nach gleichberechtigter Mitgestaltung. Eine Reduktion auf Dienstleistungsfunktionen muss dringend vermieden werden.

Betont wird immer wieder, dass die verschiedene Handlungsebenen auf Landesebene, der kommunalen Ebene und der Ebene der Ganztagsstandorte miteinander abgestimmt und koordiniert werden sollten.

Im Rahmen einer „Denkwerkstatt „Kulturelle Bildung im Ganztag“ der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW erarbeiteten Vertreter*innen aus Verbänden, Kommunen und den unterschiedlichen Akteursgruppen wichtigste Eckpunkte zur Verankerung der kulturellen Bildung im Ganztag. Sie betreffen unterschiedliche Handlungsebenen auf Landesebene, in den Kommunen und an den konkreten Ganztagsstandorten:

  • Verstärkte interministerielle Kooperation zum Thema „Kulturelle Bildung im Ganztag“.
  • Wünschenswert wäre ein „Runder Tisch“ zum Thema „Kulturelle Bildung im Ganztag“ auf Landesebene.
  • Sichtbarmachen von / Information über Positionspapiere, Modelle, kommunale Konzepte, aktuelle Entwicklungen.
  • Verbindliche kommunale Steuerung (vom schulzentrierten zum kooperationsorientierten Ganztag in der Bildungslandschaft).
  • Individuelle Umsetzung des kommunalen Ganztagskonzepts/Konzeptentwicklung an den Ganztagsnetzwerken vor Ort.
  • Kulturorte/Lernorte im Stadtteil werden systematisch in den Ganztag einbezogen, denn dort können spannende, lebensweltorientierte Erfahrungen gemacht werden.
  • Aufbau multiprofessioneller Teams mit verbindlichen Kooperations- und Kommunikationsstrukturen.