Fachbereich:

Kultur

Wir beraten und unterstützen Künstlerinnen, Künstler und Kultureinrichtungen bei der:

  • Kooperation mit Kitas und Schulen
  • Kooperation mit Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Netzwerkarbeit vor Ort

Kultur

Kinder und Jugendliche schätzen die Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden. Sie spüren, dass es in der Vermittlung von künstlerisch-kreativen Techniken weniger um abfragbares Wissen als vielmehr um das bewertungsfreie Erlernen eines künstlerischen Ausdrucks geht. Sie erkennen, dass Fehler zum kreativen Prozess dazu gehören. Sie erleben, dass die eigenen Ideen einen Wert haben und erfahren die Kraft der Selbstwirksamkeit.

Viele Künstler*innen und Kultureinrichtungen arbeiten in Projekten, Workshops oder Kursen mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Sie teilen ihre Leidenschaft für die Kunst, ihr Können und ihre Freude an der Vermittlung. Die Praxisfelder für ihre Arbeit finden Künstler*innen und Kultureinrichtungen in der Kita, in Schulen und in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit.

Auf kommunaler Ebene erhalten Kulturakteure vor allem über die Jugendämter, die Kultur- und Bildungsbüros wertvolle Informationen über mögliche Einsatzfelder.

Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene unterstützen Kultureinrichtungen und Künstler*innen dabei, kulturelle Angebote und Projekte für und mit Kindern und Jugendlichen in Kooperation mit Bildungseinrichtungen (Schulen, Jugendeinrichtungen etc.) durchzuführen.

In diesen Förderprogrammen werden Künstler*innen gesucht:

Kukita: Künstlerinnen und Künstler in die Kita

Das Landesprogramm „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ fördert Kulturangebote in Kindertagesstätten und Familienzentren, die in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen durchgeführt werden. Antragsteller sind die Kitas/Familienzentren.

Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern.

Maßgeblich ist, dass mit einer freien Künstlerin, einem Künstler oder einer Kultureinrichtung kooperiert wird, deren Einbezug in den Einrichtungsalltag eine Grundlage zur Verstetigung Kultureller Bildung in die pädagogische Konzeption legt.

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Kulturstrolche

Mit dem regional ausgerichteten Kulturstrolche-Projekt soll Grundschulkindern von der 2. bis zur 4. Klasse durch das Erforschen kultureller Räume im Klassenverband früh der Zugang zu Kunst und Kultur ermöglicht werden.

Ansprechpartner sind das Kultursekretariat NRW Gütersloh und das NRW KULTURsekretariat Wuppertal, die das Projekt der Kulturstrolche in ihren Mitgliedskommunen fördern. Die Kultursekretariate unterstützen die Städte nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch als übergeordnete Projektleitung. Auf der Website der Kultursekretariate finden interessierte Künstler*innen die Links zu den beteiligten Kommunen.

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Kulturrucksack NRW

Mit dem Kulturrucksack NRW sollen junge Menschen im Alter von 10 bis 14 Jahren die besonders reiche Kulturlandschaft des Landes kennenlernen und die Kultur-, Jugend- und Bildungslandschaft mit ihrer eigenen Kreativität gestalten und bereichern. Die angebotenen Projekte sollen das Interesse der Kinder und Jugendlichen an Kunst und am kulturellen Leben wecken, vertiefen und ihnen die Möglichkeit geben, in allen Kunst- und Kultursparten eigenschöpferisch tätig zu werden.

Den konkreten Inhalt des Kulturrucksacks gestaltet jede Kommune, jeder Verbund, jeder Kreis eigenständig. Bei den Projekten kann es sich z. B. um einmalige Workshops, regelmäßige Kurse oder Ferienprogramme handeln. Die kreativ-künstlerischen Aktivitäten und die Anleitung durch Künstlerinnen und Künstler oder Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen stehen bei allen Angeboten im Vordergrund.

Interessierte Künstler*innen wenden sich an die Kulturrucksackbeauftragten ihrer Kommune oder an die Koordinierungsstelle Kulturrucksack NRW.

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Kultur und Schule

Künstler*innen ermöglichen Kindern und Jugendlichen vielfältige Begegnungen mit Kunst und Kultur und bereichern damit das Schulleben. Das NRW Landesprogramm Kultur und Schule fördert Künstler*innen, die ein Jahr lang mit Schüler*innen kreativ tätig sind. Die Projekte werden mit maximal 3.050 Euro gefördert. Sie finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt.

Künstlerinnen und Künstler vermitteln den Kindern und Jugendlichen künstlerische und ästhetische Kompetenzen, die den schulischen Kompetenzerwerb ergänzen. In der Schule können alle Kinder und Jugendliche an künstlerisch-kulturellen Projekten teilnehmen. Auch die, die außerhalb der Schule kaum Zugang zu Kunst und Kultur haben.

Antragsteller sind die Schulen, gemeinsam mit den Künstler*innen.

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Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch.

Gefördert werden Bildungsangebote aus der gesamten Vielfalt der kulturellen Bildung: Von Angeboten in allen künstlerischen Sparten, über Projekte der Alltagskultur, Medienbildung, Leseförderung bis hin zu interkulturellen Projekten. Sie können in unterschiedlichen Formaten einmalig, regelmäßig oder auch als Ferienfreizeit stattfinden.

Die Angebote werden von lokalen Bündnissen für Bildung mit mindestens drei Bündnispartnern durchgeführt (weiterführende Informationen unter „Bündnisse für Bildung“). Die zur Durchführung von Projekten erforderlichen Ausgaben können zu 100 % gefördert werden. Gefördert werden können unter anderem Honorare für die künstlerische Fachkräfte.

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