Kooperationsvereinbarung

vertreten durch
und den/die Kooperationspartner/in, vertreten durch

schließen folgende Kooperationsvereinbarung:

Ziele der Kooperation

Die Kita und der/die Kooperationspartner/in kooperieren mit dem Ziel, Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der kulturellen Bildung für Kinder im Elementarbereich zu schaffen.

Aus der Durchführung des Kooperationsprojektes im Rahmen des landesgeförderten Programms „kukita NRW. Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ ergeben sich die folgenden Zielsetzungen:

  • Den teilnehmenden Kindern wird ein authentischer Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen ermöglicht.
  • Die Projektentwicklung und -gestaltung ist in den Alltag der Kindertageseinrichtung integriert. Sie richtet sich am spezifischen Kita-Profil aus und bezieht alle Akteure und Akteurinnen der Einrichtung mit ein.
  • Durch den Einbezug des/der Kooperationspartner/in in den Einrichtungsalltag und durch die Verankerung in der pädagogischen Konzeption soll die Bedeutung kultureller Bildung in der Kita langfristig ausgebaut und verstärkt werden. Die durch das Projekt angestoßenen Veränderungen entfalten damit eine nachhaltige Wirkung auf die Einrichtung, auch über das Projektende hinaus.
  • In der Zusammenarbeit bei Konzeption und Durchführung bringen sowohl pädagogische Fachkräfte als auch der/die Kooperationspartner/in ihre Expertise ein und lernen voneinander. Dadurch werden multiprofessionelle Tandems bzw. Teams aufgebaut bzw. gestärkt.
  • Die Kinder sowie deren Familien/Erziehungsberechtigte werden aktiv in die künstlerisch-kulturelle Projektgestaltung/-durchführung einbezogen bzw. erhalten Möglichkeiten, diese mitzugestalten. Die Auswahl geeigneter Mitgestaltungsmöglichkeiten orientiert sich unter anderem am Alter der Zielgruppe/n.

Organisation

  • Die Kita benennt mindestens eine Person aus der Einrichtung, die vor und während des Projektes für den/die Kooperationspartner/in als Ansprechperson erreichbar ist. Zwischen dieser Person und dem/der Kooperationspartner/in erfolgt eine enge Abstimmung in Bezug auf Konzeption und Durchführung des Projektes sowie bei organisatorischen Fragen (insbesondere Raumnutzung und -vorbereitung, Materialbereitstellung und -aufbewahrung, zeitliche Struktur des Projektes, Kommunikation mit Eltern/Familien, …).
  • Bereits vor Projektbeginn vereinbart der/die Kooperationspartner/in mit der Einrichtungsleitung oder einer stellvertretend benannten Kontaktperson, welche Zeiträume, Räumlichkeiten und Materialien im Rahmen des Projektes genutzt werden sollen. Dabei wird verbindlich festgehalten, wie, wann und durch wen diese Ressourcen bereitgestellt und finanziert werden (siehe auch Finanzierung).
  • Zu Beginn der Kooperation wird das gesamte Team der Kita über die Teilnahme am Programm „kukita NRW. Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ informiert und erhält die Möglichkeit, sich in die weitere Umsetzung des Projektes einzubringen.
  • Eine wichtige Voraussetzung für die Stärkung kultureller Bildung in der Kita ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem/der Kooperationspartner/in und den pädagogischen Fachkräften der Kita. Die Kindertageseinrichtung ermöglicht den projektbegleitenden pädagogischen Fachkräften die Teilnahme am programmbegleitenden Praxisseminar der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW in Remscheid. Die Teilnahme an einem Erfahrungsaustauschtreffen der Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“ steht Kita-Mitarbeitenden und künstlerisch-kulturellen Partner/innen zusätzlich zur Wahl.

Finanzierung

  • Dem/der Kooperationspartner/in wird ein Honorar von mindestens 82,50 Euro pro 90-Minuten-Einheit gezahlt. Hierfür ist durch die Einrichtung bzw. durch den Träger ein entsprechender Anteil aus der Landesförderung an den/die Kooperationspartner/in weiterzuleiten.
  • Für die Anschaffung der für das Projekt notwendigen Materialien sowie für Reisekosten kann die Landesförderung bis zu einer Höhe von 800 Euro eingesetzt werden.
  • Der durch die Kita erbrachte Eigenanteil umfasst 410 Euro
für rechnerisch … x 90 Minuten plus Sach- und Reisekosten in Höhe von …
für rechnerisch … x 90 Minuten plus Sach- und Reisekosten in Höhe von …
Dies Vereinbarung tritt in Kraft am

Führungszeugnis

Bevor der/die externe Kooperationspartner/in in der Kita tätig wird, ist dort ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Unfallversicherungsschutz

Die Kooperation findet im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Kita statt und wird in den laufenden Betrieb der Kita integriert. Daher besteht für die teilnehmenden Kinder gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Kita stellt dem/der Kooperationspartner/in die für die Projektdurchführung sowie die Vor- und Nachbereitung nötigen Daten zur Verfügung. Der/die Kooperationspartner/in verwendet diese Daten ausschließlich zum Zweck der Projektdurchführung sowie zur Erfüllung der damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben der Vor- und Nachbereitung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Datenschutzgesetz NRW.

Dies Vereinbarung tritt in Kraft am
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