schließen folgende Kooperationsvereinbarung:
Die Kita und der/die Kooperationspartner/in kooperieren mit dem Ziel, Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der kulturellen Bildung für Kinder im Elementarbereich zu schaffen.
Aus der Durchführung des Kooperationsprojektes im Rahmen des landesgeförderten Programms „kukita NRW. Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ ergeben sich die folgenden Zielsetzungen:
Bevor der/die externe Kooperationspartner/in in der Kita tätig wird, ist dort ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Die Kooperation findet im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Kita statt und wird in den laufenden Betrieb der Kita integriert. Daher besteht für die teilnehmenden Kinder gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Die Kita stellt dem/der Kooperationspartner/in die für die Projektdurchführung sowie die Vor- und Nachbereitung nötigen Daten zur Verfügung. Der/die Kooperationspartner/in verwendet diese Daten ausschließlich zum Zweck der Projektdurchführung sowie zur Erfüllung der damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben der Vor- und Nachbereitung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Datenschutzgesetz NRW.