Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland. Mehr zum Programm und den Antragsmöglichkeiten erfahren Sie hier: www.buendnisse-fuer-bildung.de.

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

Zielgruppe

Zielgruppe der geplanten Bildungsangebote sind Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, die in mindestens einer sogenannten Risikolage aufwachsen:

  • soziale Risikolage (z .B. Erwerbslosigkeit min. eines Elternteils)
  • finanzielle Risikolage (z .B. geringes Familieneinkommen, Familie erhält Transferleistungen)
  • bildungsbezogene Risikolage (z .B. Eltern sind formal gering qualifiziert)

Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung gehören seit der dritten Förderphase auch eindeutig zur Zielgruppe

Förderung

Gefördert werden Bildungsangebote aus der gesamten Vielfalt der kulturellen Bildung: Von Angeboten in allen künstlerischen Sparten, über Projekte der Alltagskultur, Medienbildung, Leseförderung bis hin zu interkulturellen Projekten. Sie können in unterschiedlichen Formaten einmalig, regelmäßig oder auch als Ferienfreizeit stattfinden. Die Teilnahme basiert auf Freiwilligkeit.

Die Angebote werden von lokalen Bündnissen für Bildung mit mindestens drei Bündnispartnern durchgeführt (weiterführende Informationen unter „Bündnisse für Bildung“).

Die Angebote sind zusätzlich und außerschulisch, es gab sie also in dieser Form noch nicht und sie gehören nicht zum Schulunterricht. Grundsätzlich können die Angebote in den Ganztag integriert, als Schnupperangebote an Schulen oder als Projekttage und Projektwochen durchgeführt werden. Schulen und Kitas können Bündnispartner werden, aber nicht selbst Fördermittel beantragen.

Die zur Durchführung von Projekten erforderlichen Ausgaben können zu 100 % gefördert werden. Gefördert werden können unter anderem:

  • Honorare für die künstlerische oder pädagogische Fachkräfte und Assistenzen
  • Aufwandsentschädigungen sowie Qualifikationsmaßnahmen für Ehrenamtliche
  • projektbezogene Sachausgaben (z. B. Arbeitsmaterialien)
  • Fahrtkosten
  • Verpflegungskosten
  • Bündnistreffen, Bündnisworkshops

Nach Beendigung des Projekts wird eine Verwaltungspauschale von 7 % der anerkannten Ausgaben (mindestens aber 500 €) für die Administration und Organisation zusätzlich bereitgestellt.

Der Antrag wird über das Antragssystem „Kumasta“ gestellt: www.kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de

Bündnisse für Bildung

Mit den Bündnissen für Bildung formieren sich lokale Netzwerke von Akteur*innen der Kultur-, Bildungs- und Jugendarbeit mit dem Ziel, vor Ort nachhaltig Unterstützungs- bzw. Bildungsangebote zu etablieren und neue Zugänge für Bildung über das Angebot freiwilliger außerschulischer Projekte zu ermöglichen.

Ein Bündnis für Bildung besteht aus einer Kooperation von mindestens drei lokalen Partnern. Diese Bündnispartner müssen juristische Personen sein, also zum Beispiel Einrichtungen, Vereine, Kitas, Schulen, Unternehmen.

Einzelpersonen, wie Künstler*innen, können keine Bündnispartner sein. Sie werden von einem Bündnis als Honorarkräfte für ein Projekt beauftragt und können ihre Expertise natürlich auch schon vorab in die Konzeptionierung des Projekts einbringen.

In ländlichen Räumen kann als dritter Bündnispartner zudem ein überregionaler Bündnispartner einbezogen werden, sofern er eine spezifische Expertise in das Bündnis einbringt, die lokal nicht gegeben ist.

Programmpartner

Die 27 Programmpartner unterteilen sich in 22 Förderer und 5 Initiativen. Alle Programmpartner haben im Rahmen der vom BMBF vorgegebenen Förderbedingungen eigene Förderkonzepte mit eigenen Programmtiteln.

Bei den Förderern kann ein Antrag auf Fördermittel für ein Projekt gestellt werden. Die Fördermittel werden vom Bündnis verwaltet.

Bei den Initiativen bewirbt sich das Bündnis mit einer Projektidee für eine Zusammenarbeit. Die Fördermittel für das Projekt werden von der Initiative verwaltet.

Über den folgenden YouTube-Kanal finden Sie die aufgezeichneten Präsentationen aller Programmpartner zu den jeweiligen Förderkonzepten im Rahmen der Infoveranstaltung „Frischer Wind! Mit ‚Kultur macht stark‘ in die neue Förderphase (2023-2027)“ vom November 2022: https://www.youtube.com/channel/UCvdmy3f1rxwjvw4MbJm_peA

Programmpartner

Initiativen

Förderer

Allgemeine Infos zum Programm des BMBF

Sie möchten sich in „Kultur macht stark“ engagieren? Erfahren Sie hier gebündelt, worauf es im Programm ankommt, wie die Förderung funktioniert und wie Sie sich einbringen können.
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Förderung beantragen

Beantragen Sie Ihre Förderung direkt über das Antragssystem "Kumasta"

Beratungsstelle NRW

In dem Video wird gezeigt, wie einfach der Weg von der Idee zu einem Projekt sein kann. © BMBF
In dem Video wird die Einreichung eines Antrags auf Förderung im Rahmen von "Kultur macht stark" erklärt. © BMBF