Prävention und Kindeswohl

Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in der kulturellen Bildung

Kinder und Jugendliche müssen auch in Angeboten der kulturellen Bildung zuverlässig vor sexualisierter Gewalt und allen Arten von Grenzverletzungen geschützt sein. Die Orte der kulturellen Bildung nehmen sich selbst jedoch noch viel zu selten als Orte wahr, an denen es zu Missbrauch kommen könnte. Und doch ist präventives Denken und Handeln auch hier wichtig. Zugleich gilt es auch, für Anzeichen von Machtmissbrauch innerhalb der Gruppen oder außerhalb der Institutionen zu sensibilisieren und Sicherheit im Umgang mit der Situation zu schaffen.


 

Warum wir als Kulturakteur*innen Schutzkonzepte brauchen

Vortrag von Kirsten Witt

Worum geht es, wenn von sexualisierter Gewalt,
von Kindeswohlgefährdung oder von Grenzüberschreitungen gesprochen wird?
 

1. Es gibt mehrere Formen von Kindeswohlgefährdungen, die wir berücksichtigen wollen.

Sexualisierte Gewalt ist eine Form von Kindeswohlgefährdung. Es gibt daneben weitere Formen, wie Vernachlässigung, psychische und körperliche Gewalt, aber auch die Auswirkungen von Trennungs- und Scheidungskonflikten.

Ein Schutzkonzept für Ihre Einrichtung, Ihren Verein oder Ihre Praxis sollte den Blick darauf richten, wie Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Kindeswohlgefährdung geschützt bzw. unterstützt werden können, wenn sie davon betroffen sind.

2. Kindheitsbegriff

Begriff „Kind“ Kindeswohlgefährdung. Wir sprechen von Kind? Das KJHG bzw. das SGB VIII meint Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, also junge Erwachsene unter 27 Jahren. Wenn es um juristische Straftatbestände geht, ist es zwar relevant, ob jemand unter oder über 14 oder 18 Jahre alt ist – aber feststellen möchte ich, dass wir hier über den Schutz von jungen Menschen bis zum jungen Erwachsenenalter reden. Das Wort „Kindeswohlgefährdung“ kann einen hier aufs Glatteis führen.

3. Grenzüberschreitung – Machtmissbrauch – sexuelle Gewalt – sexualisierte Gewalt – Kindesmissbrauch?

Unser Schutzanspruch beginnt nicht erst dann, wenn es um juristisch relevante Straftatbestände geht, sondern bereits viel früher.

Es gilt, bereits grenzüberschreitendes Verhalten zu verhindern, weil es jungen Menschen schaden kann. Es ist nicht so, dass es keinen Handlungsbedarf gäbe, nur weil noch kein strafrechtlich relevanter Tatbestand erfüllt ist.

Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ verdeutlicht, dass Sexualität benutzt wird, um Gewalt auszuüben. Denn häufig ist es so, dass Macht und Machtmissbrauch im Zentrum stehen.

Oft haben wir beim Schlagwort „sexualisierte Gewalt“ eindeutige Szenen von bedrängten Kindern und Jugendlichen vor Augen. Im Alltag fällt es uns jedoch schwer, unbeabsichtigte Grenzverletzungen von beabsichtigter Gewalt oder Machtmissbrauch zu unterscheiden.


Grenzverletzungen:
Verhaltensweisen, die unabsichtlich die persönlichen Grenzen von Kindern und Jugendlichen überschreiten, z. B.:

  • einmalige oder gelegentliche zu große körperliche Nähe, die für die Arbeit nicht nötig ist
  • einmalige oder gelegentliche Missachtung des respektvollen Umgangs, der persönlichen Schamgrenzen; abwertende Bemerkungen etc.

Übergriffe:
Absichtliche Grenzverletzungen körperlicher oder sprachlicher Art. Sie können aus Berechnung, aber auch aus Überforderung entstehen. Dazu können Einschüchterung, Festhalten oder Drohung erfolgen, z. B.

  • wiederholte Grenzverletzungen (die Kritik daran wird außerdem überhört, eigenes grenzverletzendes Verhalten wird als normal bezeichnet)
  • wiederholte Verletzung des respektvollen Umgangs, persönlicher Schamgrenzen
  • sexistische Qualitätsbeurteilungen
  • andauerndes Flirten
  • eindeutige sexuelle Bewegungen oder Anzüglichkeiten
  • absichtlich unter Röcke und in Ausschnitte gucken etc.

Gewalt:
bewusste und gezielte psychische oder körperliche Misshandlung, also auch Erzeugen von Scham, Schmerz und Verletzungen.

Gewalt ist nicht immer körperlich, geschieht aber immer gegen den Willen der Betroffenen Person.

Gewalt ist immer auch Machtmissbrauch und eine tiefgreifende Grenzverletzung.


Sexualisierte Gewalt:
Was als sexualisierte Gewalt empfunden wird, ist von Kind zu Kind und von Jugendlichem zu Jugendlichem unterschiedlich bzw. hängt auch vom Alter ab.

  • Körperlose sexualisierte Gewalt kann z. B. sein:
    Sex-Witze, sexualisierte Beleidigungen, Anspielungen auf Geschlechtsmerkmale, anzügliche Blicke oder Gesten
  • Körperliche sexualisierte Gewalt kann z. B. sein:
    „Versehentliches“ Berühren, Berühren der Brust, aufgezwungene Umarmung, Versuch, die Genitalien zu berühren, Anfassen der Genitalien, Masturbieren vor Betroffenen, Vergewaltigung

4. Häufigkeit von sexualisierter Gewalt

In Deutschland wurden im Jahr 2020 rund 14.500 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch angezeigt. Das Dunkelfeld ist aber um ein Vielfaches größer. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass bis zu eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland bereits sexuelle Gewalt durch Erwachsene erfahren mussten oder erfahren. Das sind rund ein bis zwei Kinder in der Schulklasse. Jedes 5. Mädchen und jeder 12. Junge. Viele dieser Fälle gehen nicht in die Kriminalstatistik ein, weil sie nie zur Anzeige gebracht werden, und bilden sich auch sonst nicht im Hellfeld ab.

5. Wo geschieht sexualisierte Gewalt und wer sind die Täter*innen?

  • Täter*innen, die sexualisierte Gewalt ausüben, machen die Betroffenen abhängig und durch die Überlegenheit wehrlos. In den meisten Fällen kennen sich Täter*innen und Betroffene (gut); im familiären Umkreis oder im Freundes- und Bekanntenkreis bzw. im Freizeitbereich
  • Zwischen Täter und Kind/Jugendlichem besteht fast immer eine Beziehung
  • 80 % kommen aus dem Umfeld der Kinder und Jugendlichen
  • Täter*innen sexualisierter Gewalt kommen aus allen Schichten und Bereichen der Gesellschaft
  • Sie können gegenüber Kindern und Jugendlichen aber auch gegenüber Kolleg*innen und Umfeld besonders nett, einfühlsam, engagiert und freundschaftlich vertraut auftreten
  • Sie suchen bewusst Arbeitsfelder, in denen sie Kindern und Jugendlichen begegnen und Beziehungen bzw. Abhängigkeitsverhältnisse aufbauen können
  • Menschen, die sexualisierte Gewalt ausüben, handeln selten spontan, meist planen sie ihr Handeln
  • Machtausübung ist ein wesentliches Motiv
  • Man sieht das keiner/ keinem an
  • 90 % sind männlich
  • Viele Täter*innen sind sexuell nicht allein auf Kinder fixiert
  • Täter*innen:
    • nutzen bestehende Beziehungen/Machtverhältnisse
    • nutzen bewusst Sehnsucht nach Anerkennung und Zuneigung
    • sprechen Kindern eine Sonderrolle zu und suggerieren, das Kind mit ihnen auf einer Stufe steht
    • verpflichten Kinder/Jugendliche zur Geheimhaltung, machen sie zu Komplizen und drohen mit schlimmen Konsequenzen bei Verrat
    • suchen oft verletzliche, sensible Kinder, deren Bedürfnis nach Zuneigung vernachlässigt wurde
    • erzeugen Abhängigkeit, Schuld und Schamgefühl

6. Woran kann man Betroffene sexualisierter Gewalt erkennen? Manchmal gar nicht.

Die Reaktionen von Betroffenen sind sehr unterschiedlich. Symptome können auch erst Jahre nach der erlebten sexualisierten Gewalt auftreten.

Verhaltensänderungen wie passiveres, aggressiveres oder anderes für den Charakter des Kindes ungewöhnliches Verhalten können Hinweise sein.

Weitere mögliche Hinweise:
Ängstlichkeit, Berührungsangst, Leistungsabfall und Konzentrationsschwäche; Rückzugstendenzen; Sexualisierte Sprache; Körperliche Beschwerden und vieles andere kann – muss aber nicht Hinweis auf das Erleben sexualisierter Gewalt sein.


Warum ist Schutz vor sexualisierter Gewalt – und auch vor anderen Formen der Kindeswohlgefährdung – ein Thema für Kulturakteur*innen?

Unser Gebiet sind Kunst und Kultur oder auch Kulturelle Bildung. Wir schaffen Zugänge zu Kunst und Kultur. Wir sind zuständig für das Schaffen künstlerischer und kreativer Freiräume, in denen junge Menschen ihren eigenen künstlerischen Ausdruck erproben, etwas gemeinsam gestalten und schaffen können – wir stärken Persönlichkeiten und bieten künstlerische Erfahrungsräume an. Wir ermöglichen Erfahrungen; Gelegenheiten, die Welt durch die Augen der Künste zu entdecken, zu erfahren, vielleicht auch zu gestalten und neu zu erfinden.

1. Grund: Das Recht auf Schutz verwirklichen

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf ein sicheres Aufwachsen, auf Schutz vor Gewalt. Dieses Recht umzusetzen, dafür sich wir Erwachsene verantwortlich – und zwar alle.

Es gelingt uns sehr schlecht. Damit das besser wird, brauchen wir jede*n einzelne*n, jede*r kann und muss einen Beitrag leisten. Das geht aber nur, wenn wir darüber Bescheid wissen, was Kindeswohlgefährdung ist, was sexualisierte Gewalt ist und was unser jeweiliger Beitrag sein kann.

Jeder Erwachsene, der mit Kindern und Jugendlichen arbeitet und von einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung Kenntnis erlangt, ist verpflichtet, Kinder und Jugendlichen zu helfen.


Dies spiegelt nicht zuletzt in § 8b SGB VIII: Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen,
haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall
gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe
Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.


2. Grund: Sichere Orte schaffen

Wir wollen Kinder und Jugendlichen sichere Orte, eine Umgebung bieten, in der sie sich sicher fühlen und er/sie geschützt sind. Wir tragen Verantwortung für den Ort, den wir schaffen und sei es ein temporärer Ort. Die Settings, die wir schaffen, sollen keine Orte der Gefahr, der Gefährdung, der Unsicherheit sein, sondern stärkende, sichere Orte.

3. Grund: Handlungssicherheit

a) im eigenen Handeln; selbst keine Grenzen überschreiten, unwissentlich; Handlungssicherheit, sich richtig und angemessen zu verhalten

b) bei einer Vermutung einer Kindeswohlgefährdung bzw. einer Mitteilung oder auch bei Gerüchten oder Gerede; bei Nachfragen der Eltern

Handlungs-Unsicherheit führt zu Nicht-Handeln oder auch zu falschem Handeln!

Deswegen brauchen wir Handlungssicherheit, um einen Beitrag zu leisten, um Kindern und Jugendlichen, die unsere Hilfe, unsere Unterstützung und unseren Schutz brauchen, helfen und unterstützen zu können.

Betroffene sexualisierter Gewalt haben es aus oft sehr schwer, sich Hilfe zu suchen. Oft halten sie sich selbst für schuldig; sie schämen sich; sie sind vom Täter abhängig, lieben ihn im Zweifel.

Wenn sich dann doch ein Kind oder ein*e Jugendliche*r traut, um Hilfe zu bitten, dann ist es fatal, wenn sie oder er kein Gehör findet; wenn ihr nicht geglaubt wird. Es heißt, im Schnitt muss ein betroffenes Kind sieben Personen ansprechen, bis ihm/ihr geglaubt wird. Warum? Die Täter*innen sind nett, beliebt, unverzichtbar – das Thema ist ein Tabu: bei uns gibt es sowas nicht … Keiner will sich mit der schmerzhaften Vorstellung auseinandersetzen, dass in jeder Schulklasse mindestens ein oder zwei Betroffene sind. Aber die Betroffenen brauchen uns!

Und wir brauchen Handlungssicherheit, um sichere Orte zu schaffen und zu verantworten. Um eine Praxis kultureller Bildung zu gewährleisten, die alles tut, um Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene zu stärken.

Wie entsteht Handlungssicherheit?

Durch Wissen, durch Informationen, durch Gespräche; durch Analysen und Reflexion und durch das richtige Handeln. All dies beinhalten Schutzkonzepte.

Was sind mögliche Situationen, in denen wir Handlungssicherheit benötigen?

Wir können selbst – ohne es zu wissen oder zu merken – Grenzen verletzen.

Wir können sehr unsicher werden in unserer künstlerisch-kulturellen Praxis mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsen und ihre Qualität kann darunter leiden. Wir werden unnatürlich, verbiegen uns, werden verkrampft oder sogar ängstlich.

Wir sind vielleicht unsicher, was wir dürfen und was nicht – was ok ist und was nicht.

Wir können zum Objekt von Vermutungen oder Anschuldigungen werden. Und dann nicht wissen, wie wir damit umgehen sollen oder wie wir darauf reagieren sollen.

Es kann sein, dass wir Vermutungen über einen Kollegen bzw. eine Kollegin zugetragen bekommen und nicht wissen, wie wir uns richtig verhalten sollen.

Wir können mitbekommen, dass es einem Kind, einem Jugendlichen offensichtlich nicht gut geht und uns fragen, was dahinterstecken könnte. Wir können das Gefühl haben, das irgendwas nicht stimmt – aber nicht wissen, was wir damit machen sollen. (Meistens machen die Menschen dann nichts.)

Wir können in der praktischen künstlerischen oder kulturpädagogischen Arbeit mitbekommen, dass ein Kind oder ein Jugendlicher grenzverletzendes Verhalten erlebt oder sexualisierte Gewalt erleidet. Im Kontext der Theaterarbeit oder in einem selbstgeschriebenen Text stehen krasse Sachen – was steckt dahinter?

Ein Jugendlicher erzählt, dass ein Freund betroffen ist. Ein Kind gibt Hinweise oder will nicht mehr nach Hause. Das können Andeutungen oder ganz konkrete Mitteilungen sein.

Wir können mitbekommen, dass grenzverletzendes Verhalten unter Kindern oder Jugendlichen vorkommt. Wir gehen wir richtig damit um?

Es ist auch denkbar, dass wir sexualisierte Gewalt unter Gleichaltrigen erleben.

Wir können mitbekommen, dass Kollegen oder Kolleginnen Grenzen verletzen, ihre professionelle Rolle verlassen; dass Künstler*innen ihre Macht in der Beziehung zu jungen Menschen missbrauchen, dass ungesunde oder gefährdende Abhängigkeiten entstehen.

Wie handeln wir in einer solchen Situation richtig?

Es gibt so viel Unsicherheit. Und Unsicherheit führt zu Ohnmacht, zu Nicht-Handeln oder zu schädlichem Handeln.


Schutzkonzepte geben Handlungssicherheit

Schutzkonzepte sollten eigentlich nicht Konzepte, sondern Schutzprozesse heißen. So suggeriert „Konzept“ vielleicht, dass einer etwas aufschreibt, es alle unterschreiben und dann nichts damit passiert. Die Erstellung und vor allem dann auch die Arbeit mit einem Schutzkonzept ist ein Prozess.

Ihre Qualität und Wirksamkeit hängt davon ab, wie intensiv und ernsthaft der Prozesse gestaltet wird, wer und wie viele Personen, daran beteiligt sind. Denn das Schutzkonzept soll den Menschen Handlungssicherheit geben, die damit arbeiten. Nur sie können formulieren, für welche Situationen und Settings sie Handlungssicherheit brauchen, nur sie können die zentralen Fragen stellen, auf die sie Antworten brauchen, um sicher handeln zu können. Ein Schutzkonzept lebt davon, dass es konkret für die eigene Arbeit oder Einrichtung oder Praxis von denjenigen erarbeitet wird, die diese tun – oder nutzen. Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Erarbeitung ist nötig – ebenso wie die von Eltern bzw. Bezugspersonen und Kooperationspartnern. Und es lebt davon, dass es jeden Tag und kontinuierlich angewendet und dann auch immer wieder weiterentwickelt wird.

Ein Schutzkonzept beinhaltet Maßnahmen der Prävention und auch einen Plan, wie stattgefundene oder vermutete Übergriffe aufgearbeitet werden. Zur Prävention gehören auch Fortbildungen sowie die Kommunikation mit Eltern, Bezugspersonen und Kooperationspartnern.

Der Prozess der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes bringt Ihnen notwendiges Wissen und Informationen, das Ihnen hilft Eindrücke, das berühmte „ungute Bauchgefühl“, Hinweise etc. besser und souverän einordnen zu können. Es sensibilisiert Sie.

Die Beschäftigung mit dem Thema „Kindeswohlgefährdung, Kinderrechte, sexualisierte Gewalt und Grenzverletzung“ und die Kommunikation darüber nach außen hat Signalwirkung. Sie signalisieren möglichen Tätern, dass Sie achtsam sind und keinen Raum lassen, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu bekommen. Sie holen das Thema aus der Tabuzone. Die ist extrem wichtig, denn etwas, dass keiner sehen will, wird auch nicht erkannt.

Kinder und Jugendliche trauen sich dann leichter, sich Hilfe zu holen, anderen zu helfen oder Hinweise zu geben.

Und das Wichtigste: Sie brauchen das alles nicht allein zu machen. Es gibt einen gesetzlichen Handlungsrahmen, es gibt Anlaufstellen und Unterstützungsstrukturen.


Beispiele für Schutzkonzepte in der Kulturellen Bildung


Beispiele für Präventionsarbeit
in der Kulturellen Bildung


Linksammlung

Rechtliche Grundlagen


Informationen zu den Themen Prävention und (sexualisierte) Gewalt


Anlauf- und Informationsstellen


Informationen zum Thema Schutzkonzepte

 


Arbeitshilfen und Werkzeuge