Programme und Partner
Kulturelle Jugendarbeit ist rechtlich im SGB VIII (§11, Abs. 3) verankert und somit als eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe benannt. Deswegen erhält sie eine Förderung aus den Kinder- und Jugendförderplänen der jeweiligen Bundesländer.
Programme
Kinder- und Jugendförderplan NRW
Im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans NRW können sowohl Projekte als auch Institutionen gefördert werden. In erster Linie sind jedoch die jeweiligen Kommunen (städtische und Kreisjugendämter) für die Förderung kultureller Jugendarbeit verantwortlich.
Ansprechpartner sind das LWL-Landesjugendamt in Münster und das LVR-Landesjugendamt in Köln.
Kulturrucksack NRW
Über das Programm "Kulturrucksack NRW" werden in Nordrhein-Westfalen Kulturprojekte von Kultureinrichtungen in der Jugendarbeit gefördert. Die Kulturangebote sollen sich speziell an 10-14jährige richten. Die Vergabe und Antragsstellung der Fördermittel findet über die Kommunen statt.
Kultur macht stark
Mit dem Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" werden Projekte von Bündnissen zwischen Jugend(kultur)einrichtungen, Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden gefördert. Auch Schulen können beteiligt sein.
Die Servicestelle "Kultur macht stark" NRW informiert und berät Antragsteller*innen aus Nordrhein-Westfalen rund um das Bundesprogramm.
Partner
Landesarbeitsgemeinschaften
Eine Projektförderung ist auch über die nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgemeinschaften kultureller Bildung möglich:
- LAG Arbeit, Bildung, Kultur NRW e.V.
- LAG Jugend und Literatur NRW e.V.
- LAG Figurentheater NRW e.V.
- LAG Kunst und Medien NRW e.V.
- LAG Musik NRW e.V.
- LAG Tanz NRW e.V.
- LAG Spiel und Theater NRW e.V.
- LAG Kulturpädagogische Dienste / Jugendkunstschulen NRW e.V.
- LAG Zirkuspädagogik e.V.
Dachverband: Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit e.V.
Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit Nordrhein-Westfalen ist der landeszentrale Verband der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit. Unter ihrem Dach haben sich die Träger der kulturellen Jugendarbeit zusammengeschlossen. Im Jahr 2016 waren dies neun Landesarbeitsgemeinschaften, 26 Bezirksarbeitsgemeinschaften, 60 Jugendkunst- und Kreativschulen sowie kulturpädagogische Einrichtungen.
Weitere Landesarbeitsgemeinschaften:
Fachverbände kultureller Bildung
Informationen über die Bereiche, die Orte und die Ansprechpartner kultureller Bildung in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere Kooperationspartner
Jugend(kultur)einrichtungen können sowohl mit Kulturinstitutionen als auch mit Kulturschaffenden der freien Kulturszene Kooperationen schließen. In diesem Rahmen können professionelle Kunst-/Kulturschaffende vermittelt und fachliche Expertise eingeholt werden. Darüber hinaus bieten Kultureinrichtungen spezielle Angebote für Jugendeinrichtungen an und ermöglichen ihnen ihre Ressourcen wie Räume, Equipment etc. zu nutzen. Beispielsweise können Kooperationen mit folgenden Partnern geschlossen werden:
- Jugendkunstschulen, soziokulturelle Zentren, Kulturwerkstätten, Theaterpädagogische Zentren, Medienzentren, (freie/ öffentliche) Theaterhäuser, (freie / öffentliche) Musikschulen, Bibliotheken, Museen, Volkshochschulen, Tanzhäuser, Tanzcompagnien, freischaffende Künstler*innen