Kinder- und Jugendhilfegesetz

Mit dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG – KJFÖG) wurde die Landesregierung verpflichtet, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser enthält die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene.

© 2013 Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in Schule und Jugendarbeit NRW – Akademie Remscheid

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